Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Herbst 2025:
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Der neue Investitionsbooster
Hohe degressive Abschreibung für neu angeschafftes Praxisequipment Artikel lesen
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Gewerbesteuerpflicht der Pflegedienste
Berechnung der maßgeblichen 40-%-Quote Artikel lesen
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Koalitionsvertrag
Pläne der neuen Bundesregierung zur Unterstützung der Apotheken Artikel lesen
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Pflegeleistungen auf Basis des persönlichen Budgets
BFH bejaht Umsatzsteuerfreiheit für Pflegeleistungen durch die Leistungsform des persönlichen Budgets Artikel lesen
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Ausbildung zur Rettungssanitäterin
Lehrgang zur Rettungssanitäterin keine Berufsausbildung Artikel lesen
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Erbeinsetzung eines Arztes
Erbeinsetzung eines Arztes trotz Verstoßes gegen die Berufsordnung nicht unwirksam Artikel lesen
Pflegemindestlohn
Dritte Erhöhungsstufe
Zum 1.7.2025 ist die dritte Erhöhungsstufe für den Mindestlohn in der Pflege nach der „Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ (6. PflegeArbbV) in Kraft getreten. Der Mindestlohn beträgt danach für Pflegehilfskräfte € 16,10, für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit € 17,35 und für Pflegefachkräfte € 20,50 pro Stunde.
Urlaub
Außerdem haben Pflegekräfte bei einer Fünf-Tage-Woche einen Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr.
Stand: 26. August 2025
