Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Februar 2023:
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Immobilienabschreibungen ab 2023
Abschreibungssätze für ab dem 1.1.2023 fertiggestellte Immobilien auf 3 % erhöht Artikel lesen
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Bürgergeld ab 2023
Was das neue Bürgergeld Arbeitssuchenden bringt Artikel lesen
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Grundbesitzbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 2023
Anpassung der Grundstücksbewertungsverfahren an die Immobilienwertermittlungsverordnung Artikel lesen
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Auslandspauschalen 2023
Die Finanzverwaltung hat für 2023 neue Auslandspauschalen veröffentlicht Artikel lesen
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Steuerpflicht der Gas-/Wärmepreisbremse
Besteuerung der Energiehilfen neu geregelt Artikel lesen
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Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwertes
Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts bei Erwerb von Immobilienvermögen Artikel lesen
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CO2-Steuer
Vermieter müssen sich ab dem Jahr 2023 an der CO2-Steuer beteiligen Artikel lesen
Steuerermäßigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen

Energetische Sanierungen
Die Vorschrift des § 35c Einkommensteuergesetz/EStG regelt eine in Form einer Steuererstattung auf Antrag progressionsunabhängige Förderung von Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Für geförderte Aufwendungen können Steuererstattungen in Anspruch genommen werden in Höhe von je 7 % der Aufwendungen, höchstens je € 14.000,00 im Kalenderjahr der Sanierungsmaßnahme und im darauffolgenden Kalenderjahr. Im der Sanierungsmaßnahme folgenden dritten Jahr mindert sich die Einkommensteuer um 6 % der Aufwendungen bzw. maximal € 12.000,00.
Änderung der Verordnung
Der Bundesrat hat zum Ende des vergangenen Jahres der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung zugestimmt. Zu den wesentlichen Änderungen zählte die Einstellung der Förderung für gasbetriebene Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik und Gas-Hybrid-Heizungen. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an Gebäude- und Wärmenetze an die entsprechenden Förderbedingungen angepasst. Die übrigen im Gesetz genannten energetischen Maßnahmen, insbesondere die Energieberatung, gelten unverändert.
Stand: 27. Januar 2023