Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe November 2022:
-
Inflationsausgleichsprämie und weitere Entlastungen
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wegen hoher Energiepreise durch steuerfreie Inflationsausgleichsprämien und weitere Maßnahmen. Artikel lesen
-
Hinzuschätzung bei GmbH
Fehlbeträge bei Bargeldverkehrsrechnungen für einen GmbH-Gesellschafter berechtigen nicht zu einer Hinzuschätzung bei der GmbH. Artikel lesen
-
Umzug ins Ausland
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg erst mit Ablauf des Umzugstages. Artikel lesen
-
Corona-Arbeitsschutzverordnung
Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält bisher bewährte Regelungen zur Pandemiebekämpfung und eine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung. Artikel lesen
-
Lohnsteuer-Freibeträge 2022 fristgemäß beantragen
Arbeitnehmer können noch bis 30.11. Freibeträge für ihre Lohnsteuerabrechnung beantragen. Artikel lesen
-
Reinvestitionsfristen erneut verlängert
Wirtschaftsgüter, für die Investitionsabzugsbeträge ab 2017 gebildet wurden, können jetzt bis Ende 2023 angeschafft werden. Artikel lesen
-
Elektroauto-Umweltbonus 2023/2024
Der Staat fördert auch in 2023 die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, allerdings fällt die Förderung geringfügiger als bisher aus. Artikel lesen
Sozialversicherungs-Rechengrößen 2023

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat den Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 vorgelegt. Die Verordnung legt die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für das neue Jahr fest. Berechnungsgrundlage ist die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer im vorangegangenen Jahr 2021.
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) für 2023 beträgt danach € 7.300,00/Monat bzw. € 87.600,00/Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost wird auf € 7.100,00/ Monat bzw. € 85.200,00/Jahr angehoben.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die bundeseinheitlich geltende Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt für 2023 € 66.600,00/Jahr bzw. € 5.550,00 monatlich. Die ebenfalls bundeseinheitlich geltende Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2023 beträgt € 59.850,00.
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße West beträgt € 3.395,00/Monat. Die Bezugsgröße Ost wurde auf monatlich € 3.290,00 festgelegt.
Stand: 25. Oktober 2022