Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Oktober 2020:
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Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen: Phase 2 für die Fördermonate September bis Dezember 2020
Vereinfachte Antragsberechtigungen für Phase 2 Artikel lesen
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Corona-Beihilfen: Noch bis Jahresende steuerfrei!
Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in der Corona-Krise Artikel lesen
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Ausstellung von Rechnungen
Detaillierte Leistungsbeschreibung erforderlich Artikel lesen
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Neue SARS-CoV-2 Regeln für den Arbeitsplatz
Bundesarbeitsminister gibt neue Arbeitsschutzregeln heraus Artikel lesen
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Steuerpaket der EU-Kommission
Faire und einfache Besteuerung für mehr Wachstum in Europa Artikel lesen
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Steuerberater-Vergütungsverordnung
Fünfte Verordnung Artikel lesen
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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren: Noch für 2020 Freibeträge beantragen
Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 39a EStG) kann jeder unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Freibeträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren eintragen lassen. Artikel lesen
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Aufwendungen für Erststudium
Aufwendungen für ein Erststudium können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Artikel lesen
Investitionsbeschleunigungsgesetz

Beschluss des Koalitionsausschusses
Der Koalitionsausschuss hat am 8.3.2020 Maßnahmen zur Beschleunigung von Raumordnungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren im Verkehrsbereich beschlossenen, welche im sogenannten „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Verfahrensverkürzungen vor:
Raumordnungsverfahren, Schienenelektrifizierung
Ein Raumordnungsverfahren (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) soll nur noch durchgeführt werden, wenn dies als zielführend angesehen wird oder die Raumordnungsbehörde raumbedeutsame Konflikte erwartet. Die Elektrifizierung von Schienenstrecken und kleinere Baumaßnahmen werden von einem Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren freigestellt.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, wird vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert. Dadurch verkürzt sich der verwaltungsgerichtliche Instanzenzug.
Stand: 28. September 2020