Ausgabe:
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Jahressteuergesetz 2022
Steueränderungen und Anpassungen an die Rechtsprechung Artikel lesen
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Abgeltungsteuer bleibt vorerst
Keine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit Artikel lesen
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Steuergesetzgeber will 48 Millionen Steuerpflichtige steuerlich entlasten Artikel lesen
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Funktionsverlagerungsverordnung
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Qualifizierte Mitwirkungspflichten
Schärfere Mitwirkungspflichten für Steuerzahler Artikel lesen
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Säumniszuschläge auf dem Prüfstand
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen Artikel lesen
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Fahrten zur Arbeit mit Betriebs-Pkw
Pauschalsatz unterstellt 180 Fahrten im Jahr Artikel lesen
Energiepreispauschale

Großer Aufwand wenig Nutzen
Die Bundesregierung hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 beschlossen. Diese Einmalzahlung wurde den meisten Zahlungsempfängern im September 2022 ausbezahlt bzw. gutgeschrieben. Der administrative Aufwand ist dabei enorm. Elf neue Paragrafen mussten im Einkommensteuergesetz allein für die Energiepreispauschale eingefügt werden (vgl. XV- Abschnitt §§ 112 bis 122).
Was „netto“ bleibt
Der Abgeordnete Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) wollte wissen, was dem Steuerzahler letztendlich von den € 300,00 bleibt. Die Antwort darauf fällt ernüchternd aus (BT-Drucks. 20/2692, S. 14). Im Durchschnitt bleiben dem Steuerzahler von den € 300,00 gerade mal € 193,00. Der Durchschnittsabzugsbetrag von € 107,00 ergibt sich laut Antwort der Bundesregierung aus dem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst für Vollzeitbeschäftigte in 2021 in Höhe von € 54.304,00.
Stand: 27. September 2022