Steuerkanzlei Friedrich, Krause & Yakar

Sie sind hier:

Steuernews für Ärzte

Weitere Artikel der Ausgabe Sommer 2022:

Ausstellung digitaler Corona-Impfzertifikate

Ausstellung digitaler Corona-Impfzertifikate

Vergütungsregelung

Ärztinnen und Ärzte werden für ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit Coronaschutzimpfungen nach den Honorarsätzen der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaimpfV) entschädigt. Die dortige Vergütungsregelung umfasst nicht nur das Verabreichen der Impfung selbst, sondern auch das Ausstellen digitaler Impfnachweise. Letzteres wird auch gesondert vergütet, wenn sich der Patient in einem Impfzentrum hat impfen lassen und der Hausarzt nachträglich ein digitales Impfzertifikat ausstellt. Fraglich war, ob diese nachträgliche Ausstellung von Corona-Impfzertifikaten als gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist.

Keine gewerbliche Tätigkeit

Das Bundesfinanzministerium/BMF klärte jetzt diese Frage in den “FAQ Corona“ (Steuern) (Stand: 31.1.2022). Nach Auffassung des BMF stellt das Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten durch Ärzte keine gewerbliche Tätigkeit dar. Das Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten stellt lediglich eine (andere) Dokumentationsform dar, welche ergänzend zur bisherigen Dokumentation im „gelben“ Impfpass über durchgeführte Covid-19-Impfungen anzusehen ist. Sie ist damit untrennbar mit der eigentlichen Impfung verbunden, die eine originäre ärztliche Tätigkeit darstellt. Es werden daher Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit generiert und nicht aus Gewerbebetrieb.

Keine gewerbliche Infizierung

Das BMF stellte in den FAQ auch klar, dass das Ausstellen von Impfzertifikaten bei Gemeinschaftspraxen nicht zu einer gewerblichen Abfärbung führt (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Einkommensteuergesetz/EStG). Dies gilt auch dann, wenn die Impfung durch eine andere Praxis oder Stelle (z. B. ein Impfzentrum) vorgenommen wurde.

Weitere steuerliche Fragen

Die jeweils aktuelle Version der FAQ Corona (Steuern) kann unter dem Link https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=35 als PDF Datei heruntergeladen werden. U. a. enthalten die FAQs auch Antworten zur Übungsleiterpauschale ehrenamtlicher Ärztinnen und Ärzte in Corona-Impfzentren.

Stand: 24. Mai 2022

Bild: Prostock-studio - stock.adobe.com

Sujet

Fachberater für internationales Steuerrecht

Autor

Steuerkanzlei Friedrich, Krause & Yakar Steuerkanzlei Friedrich, Krause & Yakar - Rosenheim work Prinzregentenstr. 16 83022 Rosenheim Deutschland work +49 (0) 8031 7481 fax +49 (0) 8031 71108 www.stb-fk.de 47.85641 12.12362
Steuerkanzlei Friedrich & Yakar Steuerkanzlei Friedrich & Yakar - Kiefersfelden work Kufsteinerstr. 38 83088 Kiefersfelden Deutschland work +49 (0) 8033 6203 fax +49 (0) 8033 98451 www.stb-fk.de 47.61015 12.18801
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369