Steuerkanzlei Friedrich, Krause & Yakar

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Rentner im Ausland

Speziell für im Ausland lebende Rentner mit laufenden Bezügen aus Deutschland ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

Ab 2005 zählen auch aus Deutschland stammende Renteneinkünften zu den inländischen (deutschen) Einkünften. Daher erhalten nun im Ausland lebende Rentner vom Finanzamt Neubrandenburg Post. Sie werden aufgefordert Einkommensteuererklärungen für die Jahre ab 2005 einzureichen.

Viele Rentner wurden durch die Gesetzesänderung überrascht und sehen nun zum Teil hohe Steuernachforderungen auf sich zukommen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung.

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Renten ist zu prüfen, wie diese Rente in Deutschland zu versteuern ist.

Nachdem dieser erste Schritt geklärt wurde, ist nun aufgrund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens mit Ihrem Wohnsitzstaat zu prüfen, ob für Deutschland ein Besteuerungsrecht bezüglich Ihrer Renten und Bezüge besteht.

Soweit Deutschland ein Besteuerungsrecht zusteht, sind Sie mit diesen Einnahmen in Deutschland grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig.

Unter Umständen kommt aber für Sie ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht sowie eine Zusammenveranlagung mit Ihrem Ehegatten in Betracht. Dies ist abhängig von der Höhe der Einkünfte in Ihrem Wohnsitzstaat. Zur Bestätigung Ihrer Einkünfte ist ein spezielles Formular EU/EWR vorhanden. Mit diesem Formular EU/EWR bestätigt Ihnen Ihr Wohnsitzfinanzamt vor Ort, welche Einkünfte Sie beziehen und wie hoch diese sind.

Durch eine Vergleichsberechnung  ermitteln wir, die für Sie günstigste Veranlagungsform und übernehmen für Sie den Schriftverkehr und ggf. auch das Rechtsbehelfsverfahren.

Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?

  • Mitteilungen über den erstmaligen Bezug Ihrer Rente (Erstbezugsmitteilung)
  • Rentenmitteilungen für die Jahre 2005 – aktuell
  • Jahreslohnbescheinigung Ihres deutschen Arbeitgebers
  • Weitere Einkünfte in Deutschland
  • Anlage EU/EWR bestätigt durch Ihr ausländisches Wohnsitzfinanzamt

Natürlich benötigen wir von Ihnen auch noch eine Vollmacht sowie einen entsprechenden Auftrag. Diese können Sie bei uns per Mail unter Betreff „Auslandsrentner“ anfordern. Sie erhalten dann von uns die Unterlagen zusammen mit einer Checkliste umgehend zugesandt.

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Fachberater für internationales Steuerrecht

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