Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Herbst 2021:
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Steuerfreie Nebenjobs in Impf- und Testzentren
Steuervorteile für ehrenamtliche Tätigkeiten Artikel lesen
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Telefonberatung umsatzsteuerfrei
BFH Nachfolgeentscheidung zum Urteil des EuGH Artikel lesen
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Notärztliche Bereitschaftsdienste
Anhängiges BFH Verfahren zur Umsatzsteuerpflicht Artikel lesen
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Erste Tätigkeitsstätte bei Rettungsdienstmitarbeitern
BFH-Urteil zur ersten Tätigkeitsstätte Artikel lesen
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Kosten für Lipödem als außergewöhnliche Belastung
Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden Artikel lesen
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Umsatzsteuerpflichtige Vermietung an Ärzte
Die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien unterliegt nicht der Umsatzsteuer Artikel lesen
Grenzüberschreitender Apothekenrabatt
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Eine niederländische Apotheke lieferte Arzneimittel an gesetzlich Versicherte einer deutschen Krankenkasse. Die niederländische Apotheke gewährte Rabatte auf die Arzneimittel und meinte, deshalb zu Umsatzsteuerminderungen berechtigt zu sein.
EuGH Urteil
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgte der Auffassung der Versandapotheke nicht. Die Apotheke war nicht zur Minderung ihrer Umsatzsteuerbemessungsgrundlage berechtigt (EuGH, Urt. v. 11.3.2021, C-802/19).
Stand: 30. August 2021