Steuerkanzlei Friedrich, Krause & Yakar

Sie sind hier:

Steuernews für Ärzte

Weitere Artikel der Ausgabe Sommer 2025:

Werbeaktionen für Arzneimittel

Werbeaktionen für Arzneimittel

Arzneimittelwerbung

Werbeaktionen für unbestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel in Form von Preisnachlässen oder zur Zahlung eines genauen Betrages sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 27.2.2025, C-517/23) erlaubt. Es ging dabei um die Anwendung der EU-Richtlinie 2001/83 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel. Geklagt hatte eine niederländische Online-Versandapotheke. Das Unternehmen hatte seinen Kundinnen und Kunden neben Preisnachlässen auch Prämien versprochen (Beträge zwischen € 2,50 und € 20,00). Außerdem warb das Unternehmen mit Gutscheinen für Bestellungen weiterer Produkte. Die Apothekerkammer Nordrhein ging dagegen gerichtlich vor.

Unbestimmte Höhe der Prämien

Der EuGH erlaubt es den Mitgliedstaaten wie Deutschland aber auch, bestimmte Werbeaktionen für den Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu untersagen, bei denen die Höhe der Prämie für den Verbraucherinnen und Verbraucher nicht im Vorhinein ersichtlich ist. Ein solches Verbot soll dazu dienen, dass die Verbraucher die Höhe der Prämie nicht überschätzen. Deutschland hat solche Werbeaktionen untersagt.

Gutscheine

Der EuGH sieht die Ausgabe von Gutscheinen für nachfolgende Bestellungen nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel sowie für den Bezug von Gesundheits- und Pflegeprodukten als richtlinienkonform an. Der EuGH hat aber auch betont, dass nationale Verbote für solche Werbeaktionen der Richtlinie nicht entgegenstehen. Daher können sich EU-Unternehmen nicht auf die Richtlinie berufen, wenn das nationale Recht bestimmte Werbeaktionen untersagt.

Stand: 25. Mai 2025

Bild: Africa Studio - stock.adobe.com

Sujet

Fachberater für internationales Steuerrecht

Autor

Steuerkanzlei Friedrich, Krause & Yakar Steuerkanzlei Friedrich, Krause & Yakar - Rosenheim work Prinzregentenstr. 16 83022 Rosenheim Deutschland work +49 (0) 8031 7481 fax +49 (0) 8031 71108 www.stb-fk.de 47.85641 12.12362
Steuerkanzlei Friedrich & Yakar Steuerkanzlei Friedrich & Yakar - Kiefersfelden work Kufsteinerstr. 38 83088 Kiefersfelden Deutschland work +49 (0) 8033 6203 fax +49 (0) 8033 98451 www.stb-fk.de 47.61015 12.18801
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369