Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Sommer 2025:
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Belegarztleistungen in einem Krankenhaus
BFH-Entscheidung zu in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen Artikel lesen
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Fitnessstudio
Mitgliedsbeiträge trotz ärztlicher Verordnung nicht steuerlich absetzbar Artikel lesen
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Werbeaktionen für Arzneimittel
EuGH erlaubt Werbeaktionen für verschreibungspflichtige Medikamente Artikel lesen
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Organisatorische Tätigkeiten eines Arztes
Zwei wesentliche Urteile des Bundesfinanzhofs zu Organisationstätigkeiten von Ärzten Artikel lesen
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Umsatzsteuerpflicht von Privatkrankenhäusern
Honorarabrechnungen über den Regelungen des KHEntgG und des KHG als Indiz für umsatzsteuerpflichtige Leistungen Artikel lesen
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Degressive Abschreibung
Neuer Investitions-Booster der Bundesregierung Artikel lesen
Zweite Leichenschau
Ärztin bei zweiter Leichenschau
Eine Ärztin hatte für eine kreisfreie Gemeinde die Tätigkeit als zweite Leichenbeschauerin im wöchentlichen Wechsel mit anderen Ärztinnen und Ärzten übernommen. Die Rentenversicherung stellte Versicherungspflicht fest. Begründung: Die Ärztin sei abhängig beschäftigt.
LSG-Urteil
Das Landessozialgericht/LSG Baden-Württemberg wies die Klage des Rentenversicherungsträgers ab und stellte eine selbstständige Tätigkeit fest (Urteil vom 22.1.2025, L 5 BA 1266/24). Begründung: Bei der zweiten Leichenschau handelt es sich um einen Hoheitsakt. Die Ärztin handelt hier aufgrund behördlicher Ermächtigung, übt also keine Hilfstätigkeiten im Auftrag der Gemeinde, sondern eigene Hoheitsmacht aus. Sie stellt im eigenen Namen die Urkunde über die durchgeführte Leichenschau aus und handelt nicht bloß im Namen des städtischen Gesundheitsamtes. Merkmale für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wie eine Eingliederung in den Gemeindebetrieb oder ein Weisungsrecht der Gemeinde hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art der Leistung waren nicht ersichtlich. Die Tätigkeit unterlag daher nicht der Sozialversicherungspflicht.
Stand: 25. Mai 2025
