Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Frühjahr 2026:
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Steuerneuerungen 2026
Höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen Artikel lesen
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Schutz von Patientendaten
Beschlagnahmeverbot für Patientenkartei eines Arztes Artikel lesen
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Mindestlöhne in der Altenpflege
Mindestlohnerhöhungen zum 1.7.2026 und 1.7.2027 Artikel lesen
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Umsatzsteuerpflichtige Leistungen privater Krankenhäuser
BFH-Rechtsprechung zur Umsatzsteuerpflicht von Krankenhausleistungen eines nicht zugelassenen privaten Krankenhauses Artikel lesen
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Aufwendungen für Abnehmspritzen
FG-Rechtsprechung lehnt Kostenabzug ab Artikel lesen
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Gesetz zu mehr Kompetenz für Pflegekräfte
Welche Leistungen Pflegekräfte in Eigenregie durchführen dürfen Artikel lesen
Beitrag: Kinderkrankengeld 2026
Kinderkrankengeld
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege enthält außerdem ergänzende Regelungen zum Kinderkrankengeld. Das Kinderkrankengeld erhalten gesetzlich versicherte Eltern auf Antrag, wenn ein Kind unter zwölf Jahren erkrankt ist. Eltern erhalten ab 2026 pro Kind und Elternteil 15 Tage, Alleinerziehende 30 Tage. Damit wurde die in der Corona-Pandemie per Gesetz festgelegte Anzahl der Tage auch für 2026 fortgeschrieben. Ursprünglich waren nur zehn Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil festgeschrieben.
Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlen Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Stand: 24. Februar 2026
