Ausgabe:
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Steuerneuerungen 2026
Höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen Artikel lesen
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Schutz von Patientendaten
Beschlagnahmeverbot für Patientenkartei eines Arztes Artikel lesen
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Umsatzsteuerpflichtige Leistungen privater Krankenhäuser
BFH-Rechtsprechung zur Umsatzsteuerpflicht von Krankenhausleistungen eines nicht zugelassenen privaten Krankenhauses Artikel lesen
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Aufwendungen für Abnehmspritzen
FG-Rechtsprechung lehnt Kostenabzug ab Artikel lesen
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Gesetz zu mehr Kompetenz für Pflegekräfte
Welche Leistungen Pflegekräfte in Eigenregie durchführen dürfen Artikel lesen
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Beitrag: Kinderkrankengeld 2026
Bis zu 30 Karenztage bei Erkrankung eines Kindes Artikel lesen
Mindestlöhne in der Altenpflege
Anpassung der Mindestlöhne
Die Pflegekommission hat sich in einer Sitzung am 19.11.2025 einstimmig für höhere Mindestlöhne in der Altenpflege entschieden. In diesem sowie im kommenden Jahr werden die Pflegemindestlöhne in zwei Stufen angepasst.
Erhöhungsschritte
Für Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn von aktuell € 16,10 ab 1.7.2026 auf € 16,52 und ab 1.7.2027 auf € 16,95. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten ab 1.7.2026 € 17,80 und ab 1.7.2027 € 18,26. Und für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn von aktuell € 20,50 auf € 21,03 zum 1.7.2026 sowie auf € 21,58 zum 1.7.2027. Die Lohnerhöhungen basieren auf einer Empfehlung der Pflegekommission. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) setzt diese in einer Verordnung um.
Zusätzlicher Urlaubsanspruch
Die Empfehlung der Pflegekommission sieht weiter vor, dass Beschäftigte in der Altenpflege einen Anspruch auf zusätzlich bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus von neun Tagen pro Kalenderjahr erhalten. Die Empfehlung der Pflegekommission ist bis 30.9.2028 gültig.
Stand: 24. Februar 2026
